Polyamorie - von Tux

Im Gegensatz zu Bigamie oder der Vielehe ist Polyamorie - also die einvernehmliche, gleichzeitige Unterhaltung von Liebesbeziehungen mehrerer volljähriger Personen - in Deutschland legal. Gleichwohl begegnet sie etlichen gesellschaftlichen Vorbehalten. Der vorliegende Beitrag argumentiert, dass diese Vorbehalte undbegründet sind.

Hier ein externer Link zum Beitragsmanuskript als PDF-Datei:
https://cloud.rosaelefanten.org/index.php/s/dtXnFdA2qa5RSDi

Link: https://drive.google.com/file/d/1WqJb9jJQ5WCf9RlD-OmxvW0Q-8fr98Ax/view?usp=sharing

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Ein Interview mit Christina Lipps über die Schließung einer Attac-Gruppe

„SOZIAL-ÖKOLOGISCHE TRANSFORMATION - PERSPEKTIVEN, GEMEINWOHL UND COMMONS“ von Friederike Habermann